Anweisungen für Aussteller

 

1. Standort, Aufbau und Abbau

Die Größe und Zuweisung des Standortes erfolgt durch den Veranstalter und ergibt sich aus der Nachfrage der vergangenen Jahre.

Der Aufbau muss bis Donnerstag 30.11.23 um 12 Uhr

abgeschlossen sein.

Der Abbau von Ständen im Gebäude muss bis zum 19.12.23

um 16 Uhr abgeschlossen sein. Die Hütten im Freigelände müssen bis zum 21.12.23 um 12 Uhr ausgeräumt und abbaubereit sein.

 

2. Anwesenheit

Die Stände müssen spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn besetzt sein. Zu den vereinbarten Marktzeiten besteht Anwesenheitspflicht.

 

3. Parkplätze

Es stehen keine speziellen Aussteller-Parkplätze zur Verfügung.

 

4. Kennzeichnung am Stand

Firmenname und Adresse mit ladungsfähiger Anschrift des Ausstellers müssen durch eine Standbeschriftung in der Größe DIN A4 deutlich gemacht werden.

 

5. Haftung

Für Schäden am Ausstellungsgut und an den Ausstellungsobjeken, Diebstahl, sowie Unfällen innerhalb der Standfläche übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung mit Deckung aller üblichen Gefahren wird empfohlen. Sollten Schäden am Grundstück oder an Einrichtungen imMarktbereich entstehen, so liegt die Haftung beim Verursacher des Schadens. Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

 

6. Abfallentsorgung

Abfälle jeder Art, die vom Aussteller/Händler verursacht werden, dürfen nicht im Veranstaltungsbereich entsorgt werden. Andernfalls werden dem Aussteller die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. Der Veranstalter stellt einen Abfallcontainer außerhalb des Geländes zur Verfügung. Gastrostände müssen geeignete Abfallkörbe in ausreichender Anzahl im näheren Standbereich aufstellen.

 

7. Gastrostände

Das Jugendschutzgesetz ist unbedingt einzuhalten

Sofern alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, bedarf es keiner besonderen Genehmigung, werden jedoch alkoholische Getränke abgegeben, ist entweder eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder eine Erlaubnis i.S.d. Teil III der GewO (Reisegewerbe) erforderlich.

Das Aufstellen von Koch- und Grillgeräten sowie Wärme- erzeugern ist so vorzunehmen, dass benachbarte Bauteile, Dekoration und sonstige Gegenstände nicht durch Wärmeleitung oder Wärmestrahlung in Brand geraten können.

Die Verwendung von Flüssiggasflaschen unterliegt den

„Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF). Alle zum Einsatz kommenden Geräte und Flaschen müssen geprüft und zuge- lassen sein. Eine gültige Tauglichkeitsbescheinigung muss vorhanden sein und ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Flüssiggasflaschen, die außerhalb der Verkaufsbuden aufgestellt werden sind vor unbefugten Zugriff zu sichern.

Ist der notwendige Sicherheitsabstand zu den benachbarten Buden/Ständen, nicht eingehalten, muss der Standort der Gasflasche mit nicht brennbaren Platten ausgekleidet sein.

Die Marktzeiten sind insbesondere von den Gastroständen genau einzuhalten; eine Bewirtung über den täglichen Marktschluss (20 Uhr) hinaus ist nicht genehmigt.

An den Ständen, die nicht als Gastrostand eingestuft sind, dürfen nur Genussproben ausgegeben und keine festen Mahlzeiten oder Getränke serviert werden, auch nicht als Serviceleistung wie es bei Messen des Öfteren praktiziert wird. 

Es dürfen nur die vertraglich vereinbarten Waren angebotenwerden

Für sämtliche Sicherheitsvorkehrungen ist der Standbetreiberselber verantwortlich, bei evtl. Schäden übernimmt derVeranstalter keine Haftung. 

 

8.Werbung

Die Veranstalter kümmern sich um die Bewerbung der Veranstaltung. Der Aussteller/Händler unterstützt die Veranstaltung mit dem zur Verfügung stehenden Werbematerial und sorgt für das Bekannt werden des Marktes im eigenen Umfeld.

Der Aussteller/Händler erlaubt dem Veranstalter, dass für Zweckeder Werbung und Presseinformation von seinem Stand und seinenProdukten Fotos und Filme angefertigt und veröffentlicht werden.

Werbung für die eigenen Produkte ist innerhalb des Veranstal- tungsbereiches für die Aussteller nur am eigenen Stand zulässig.

 

9. Standgebühr

Die Aussteller bezahlen ein Standgeld in Höhe von 10 % des Nettoumsatzes zzgl. 19 % MwSt.

 

10.Strom

Der Strombedarf (KW) ist in der Anmeldung anzugeben. Der Strom- verbrauch wird gesondert abgerechnet.

Strombetriebene Heizgeräte sind nicht zulässig.Es ist nur LED – Beleuchtung erlaubt.

 

11.Gas

Gasflaschen können vor Ort bezogen werden. Zur Sicherheit siehe 7. 12.

 

12. Höhere Gewalt

Bestimmte Ereignisse können es möglich machen, dass der Markt nicht im geplanten Rahmen durchgeführt werden kann.In einem solchen Fall kann der Aussteller/Händler keine Ersatz- ansprüche geltend machen

 

13.Warenangebot

Der Veranstalter ist bemüht, dem Markt eine regionale Ausrichtung zugeben. Favorisiert werden handwerklich produzierte Waren und Produkte aus der Dreiländerregion Bayerischer Wald – Böhmerwald -Mühlviertel. Industriell gefertigte Massenprodukte sind unerwünscht.

 

14.Beschallung 

Eine atmosphärisch passende Beschallung im Veranstaltungsbereich wird ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt.

 

15.Dekoration 

Jeder Aussteller ist für die Dekoration seines Standes verantwortlich.Dekomaterial wie Tannengrün und Weihnachtsschmuck muss selbst 

 

 

Bewerber nehmen dieses Reglement an und verpflichtet sich zur Einhaltung aller behördlichen und organisatorischen Auflagen, Bedingungen und Vorschriften. Das bei der Bewerbung beschriebene Warensortiment ist verbindlich. Nicht aufgeführte Produkte sind bei der Veranstaltung nicht zugelassen!! siehe „Reglement für Aussteller“ Punkt 13